Fahrzeugprüfungen im Auftrag der KÜS
- Hauptuntersuchungen (HU) inklusive Teiluntersuchung Abgas nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO, z. B. bei Änderung der Rad-Reifen-Kombination oder Einbau eines Sportfahrwerks
- Ausgabe von Feinstaubplaketten (Umweltplaketten)
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO an Nutzfahrzeugen und Kraftomnibussen
- Prüfungen gemäß ADR
- Untersuchungen nach §§ 41, 42 BO-Kraft
- Kombinationsprüfung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO («Tempo-100-Plakette»)
- Gutachten zur Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer («H‑Kennzeichen») (§ 23 StVZO)
- Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und wiederkehrende Dichtheitsprüfungen (GWP) an Gasanlagen zum Fahrzeugantrieb nach § 41a StVZO
Mehr über die Organisation «KÜS» erfahren Sie unter www.kues.de.
Ihre freundlichen Kfz-Gutachter
Als Kfz-Sachverständige bieten wir Ihnen alle Art von Kfz-Gutachten an, z.B. Schadengutachten nach einem Unfall.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail und vereinbaren Sie einen Termin.
Berichtskopien
Ihr Fahrzeug wurde in der Vergangenheit bei der KÜS untersucht, Sie finden aber den HU-Bericht nicht? Kein Problem! Sie können über die Bundesgeschäftsstelle eine Berichtskopie anfordern.
Weitere Details hierzu finden Sie auf der Website der KÜS.